Praxis für Psychotherapie
Praxis für Psychotherapie

Privat Versicherte

Grundsätzlich können psychotherapeutische Leistungen durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen werden. Der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen jedoch unterschiedlich und abhängig von den vereinbarten Tarifbedingungen. Sie sollten sich also vor Behandlungbeginn bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob Ihr Tarif psychotherapeutische Leistungen einschließt und welche Formalitäten im Vorfeld zu erledigen sind.

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

 

https://www.hallesche.de/gop.pdf

 

 

Für alle diesbezüglichen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und bin Ihnen bei der Antragstellung selbstverständlich gerne behilflich!

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