Praxis für Psychotherapie
Praxis für Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte

Neben privat Versicherten und Selbstzahler*innen behandle ich gerne auch Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im so genannten Kostenerstattungsverfahren. Was dies bedeutet, möchte ich kurz im folgenden Abschnitt erläutern.

 

Durch die Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin hat man als Psychotherapeut*in von staatlicher Seite die Genehmigung, Menschen psychischen Erkrankungen psychotherapeutisch zu behandeln. Um die Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, wird jedoch zusätzlich zur Approbation in einem „Richtlinienverfahren“ (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, systemische Psychotherapie) eine sogenannte Kassenzulassung/Kassensitz, die seit Jahren in Hamburg aber nur limitiert vorhanden sind, benötigt. Die Wartezeiten in Hamburg für eine entsprechende Kassenzulassung betragen derzeit bis zu 10 Jahren. Eine Folge dieser Begrenzung ist, dass es derzeit zu wenige Kassenzulassungen gibt und somit lange Wartezeiten für Patient*innen auf einen Behandlungsplatz bestehen. Da diese langen Wartezeiten (bis zu einem Jahr) den Patient*innen nicht in jedem Fall zumutbar sind, erlaubt der Gesetzgeber das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V.

 

Seit dem 01.04.2017 sind neue Psychotherapierichtlinien in Kraft getreten, aus denen einige Krankenkassen ableiten, dass es eine Finanzierung im Kostenerstattungsverfahren nicht mehr gäbe - dies ist nicht richtig: Krankenkassen sind weiterhin verpflichtet, eine Behandlung in diesem Rahmen zu ermöglichen.

 

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht im Zuge der Unterversorgung eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung bei gleicher Qualifikation der Psychotherapeut*innen. Es ist jedoch ein anderes Antragsverfahren einzuhalten als in Praxen mit einer Kassenzulassung. Genauere Informationen hierzu finden Sie in einer Broschüre der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung:

 

http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf

 

Das Verfahren hört sich komplizierter an, als es der Erfahrung nach ist. Bevor Sie etwas in die Wege leiten, können wir gerne miteinander telefonieren. Ich stehe Ihnen bei allen Fragen vorab jederzeit gern zur Verfügung.

Die meisten Formalitäten werden aber sowieso von mir übernommen und bei allem anderen unterstütze ich Sie gerne.

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